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Wohngemeinschaften
Informationen über die Wohnform

Eine Pflege-Wohngemeinschaft ist ein Versorgungsangebot für pflegebedürftige Menschen, insbesondere im Alter bzw. hohen Alter. Sie hat sich bisher in Deutschland, aber auch in anderen deutschsprachigen Ländern, besonders erfolgreich für demenzkranke Pflegebedürftige etabliert. Es handelt sich dabei um eine familienähnliche Wohnform.

Das Wohnkonzept

In einer Pflegewohngemeinschaft leben Menschen mit Unterstützungsbedarf, der mehr oder weniger umfangreich sein kann. Jeder Bewohner hat einen eigenen Schlaf-/Wohnraum (kein(!) abgeschlossenes Appartement), welcher mit eigenen Möbeln eingerichtet ist/werden kann. Dazu gehören Gemeinschaftsräume wie z. B. Wohnzimmer, Küche, Bad und Toiletten. Die Ausstattung sollte es jedem Mitglied ermöglichen, seinen eigenen Haushalt führen zu können, sofern dies noch möglich ist. Es gibt unterschiedliche Wohnkonzepte, die sich in der Zielgruppe und der Betreuungsform unterscheiden. Diese sind abhängig davon, wie hoch der Grad der Pflegebedürftigkeit und der Unterstützungsbedarf ist. Wer die Pflege und Betreuung leistet und in welchem Umfang diese benötigt wird, sollte ebenso gemeinsam entschieden werden.

Der Tagesablauf wird soweit es möglich ist von den Bewohnern selbst gestaltet. Bei Unterstützungsbedarf kann grundsätzlich jeder individuell Hilfe anfordern – zum Beispiel von ambulanten Diensten. Aus organisatorischen und finanziellen Gründen ist es empfehlenswert, sich auf ein gemeinsames Konzept zu einigen, ebenso auf einen ambulanten Pflegedienst. Der Pflegedienst ist Gast in der WG, das Hausrecht liegt bei den Nutzerinnen und Nutzern.

Es ist empfehlenswert, sich vor Einzug in eine WG über eine neutrale Beratungsstelle beraten zu lassen.

Interne Betreuung durch zentrale Präsenzkraft

Der beauftragte Pflegedienst stellt Mitarbeiter, die stundenweise oder rund um die Uhr anwesend sind. Diese sind zuständig für die Hauswirtschaft, Organisation und Tagesgestaltung der Gruppe, grundpflegerische Tätigkeiten und vieles mehr. Der Umfang und die Zuständigkeiten sind je nach Konzept und Vereinbarung festgelegt. Die Aufgaben werden von der Wohngemeinschaft abgestimmt und vertraglich geregelt. Weitere Hilfe- und Pflegeleistungen können von externen ambulanten Diensten, wie z. B. Pflegedienst, Hausnotruf usw. durchgeführt werden, je nach Bedarf des einzelnen Bewohners. Die Abrechnung der Präsenzkräfte und Mahlzeiten erfolgt über die Service- und die Verpflegungspauschale der Bewohner, sonstige Hilfe- und Pflegeleistungen werden individuell mit den ambulanten Diensten abgerechnet. Auch hier können Leistungen von Angehörigen oder sonstigen Bezugspersonen erbracht werden, individuell für das jeweilige Mitglied oder für die Wohngemeinschaft.

Externe Betreuung durch ambulante Dienste

Die Versorgung richtet sich in diesem Konzept nach dem tatsächlichen Hilfebedarf der Mitglieder der Wohngemeinschaft. Diese hat nicht zwingend eine eigene Präsenzkräfte beschäftigt, die Alltagsbetreuung wird durchgeführt von ambulanten Diensten, ebenso die individuellen Hilfe- und Pflegeleistungen. Jeder Bewohner hat grundsätzlich die Wahlfreiheit, sich einen eigenen Dienst zu wählen. Die Finanzierung der ambulanten Dienste kann über das so genannte „Poolen“ von Leistungsansprüchen erfolgen. Das bedeutet, dass die Pflege- und Betreuungsleistungen sowie die hauswirtschaftliche Versorgung seit dem 01.07.2008 von mehreren Pflegebedürftigen nach § 36 Abs. 1 SGB XI, gemeinsam als Sachleistung in Anspruch genommen werden können. Die Pflegebedürftigen sind in ihrer Entscheidung frei und müssen sich nicht am sogenannten „Poolen“ der Leistungen beteiligen. Damit dieses Konzept jedoch funktionsfähig ist, wird von Experten empfohlen, dass sich alle Mitglieder auf einen Dienst einigen. Eigenleistungen können von Angehörigen oder sonstigen Personen aus dem sozialen Umfeld erbracht werden, individuell für das jeweilige Mitglied und zu Gunsten der Wohngemeinschaft.

Laufende Kosten und ihre Finanzierung

In einer Pflegewohngemeinschaft variieren die laufenden Kosten je nach Pflege- und Betreuungsaufwand, Konzeption, Wohnstandard, sowie den ortsüblichen Mietpreisen pro Quadratmeter. Im Gegensatz zu einem stationären Pflegeplatz werden die Kosten nicht pauschal, sondern differenziert mit den verschiedenen Vertragspartnern abgerechnet. Hier eine Auswahl möglicher Vertragsarten und Vertragspartner:

Je nach Konzeption werden die anfallenden Dienstleistungen auch von Angehörigen und/oder ehrenamtlichen Mitarbeitern sowie freiwilligen Helfer erbracht, was sich entsprechend auf die Gesamtkosten niederschlägt. Grundsätzlich sind die anfallenden Kosten in einer Wohngemeinschaft jedoch nicht höher anzusiedeln, als die Kosten für einen Platz in einer stationären Einrichtung. Allerdings wird bisher noch in der Leistungsvergabe der Pflegeversicherung deutlich zwischen ambulanter und stationärer Pflege unterschieden. Zwangsläufig ist dadurch bei einer Inanspruchnahme von Pflegesachleistungen oder Pflegegeld im Sinne des SGB XI mit geringeren Leistungen zu rechnen, wenn der Leistungsempfänger in einer Wohngemeinschaft lebt und somit ambulant versorgt wird.

Finanzierungsmöglichkeiten der laufenden Kosten

Neben privaten Einkünften (z. B. Rente) kommen für den Betroffenen sowohl Leistungen aus dem elften Sozialgesetzbuch der sozialen Pflegeversicherung (SGB XI) als auch Leistungen aus dem Bundessozialhilfegesetz (SGB XII) in Betracht. Im Hinblick auf die Kosten für die Betreuung und Pflege gehen die Leistungen der Pflegeversicherung den Fürsorgeleistungen nach dem Bundessozialhilfegesetz vor. Als ergänzende Finanzierungsmöglichkeit sollten Leistungen aus der Sozialhilfe jedoch immer in Erwägung gezogen werden. Auch Leistungen aus dem Wohngeldgesetz können im Einzelfall gewährt werden. Ob generell Leistungen für Pflege und Hauswirtschaft in Anspruch genommen werden können und wie hoch diese ausfallen, wird durch ein Gutachten durch den Medizinischen Dienst bestimmt. Die Höhe der Leistungen richtet sich nach dem festgestellten Grad der Pflegebedürftigkeit, sowie dem dokumentierten Bedarf an ergänzenden hauswirtschaftlichen Leistungen.

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