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“Spielen und Malen sind wichtige Beschäftigungen für Kinder. Deswegen sind wir als Deutsche Polizeigewerkschaft überzeugt, dass man ihnen auch das wichtige Thema Verkehr spielerisch anbieten muss.[…]“
Quelle: Anschreiben von Herr Patrick Seegers Landesvorsitzender DPolG Niedersachsen
Es ist unsere Pflicht, den Alltag von Kindern sicherer zu gestalten und sie dabei zu unterstützen, Gefahren zu erkennen und darauf zu reagieren. Wir helfen dabei, damit die Kleinsten ihre Umgebung entdecken und erkunden können.
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Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung – wird Pflege überall teurer?
Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz (GVWG)
seit dem 1.9.2023 gilt flächendeckend in Deutschland die Tarifbezahlung für Pflegekräfte dafür sorgt das Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG).
Einige Regelungen des GVWG im Überblick:
- Für eine gute Versorgung in der Altenpflege brauchen wir genügend Pflegekräfte. Diese finden wir nur, wenn die Arbeitsbedingungen und die Bezahlung stimmen.
- Die Bezahlung nach Tarif wird vollständig refinanziert. Für Einrichtungen, die nicht tarifgebunden sind, wird eine Refinanzierung bis zur Höhe von 10 Prozent über dem Durchschnitt der regional geltenden Tariflöhne gewährleistet.
- Um Pflegebedürftige vor Überforderung durch steigende Pflegekosten zu schützen, zahlt die Pflegeversicherung bei der Versorgung im Pflegeheim ab dem 1. Januar 2022 neben dem nach Pflegegrad differenzierten Leistungsbetrag einen Zuschlag. Er steigt mit der Dauer der Pflege: Im ersten Jahr trägt die Pflegekasse 5 % des pflegebedingten Eigenanteils, im zweiten Jahr 25 %, im dritten Jahr 45 % und danach 70 %. Diese Zuschläge werden zusätzlich zu dem bereits nach Pflegegraden differenzierten Leistungsbetrag gezahlt.
- In der ambulanten Pflege werden die Sachleistungsbeträge um 5 % erhöht, um auch dort den steigenden Vergütungen Rechnung zu tragen.
Aber genau hier sehen Experten, Berufsverbände und Pflegeeinrichtungen eine riesige Lücke zwischen Vorstellung und Realität.
So sagt zum Beispiel Bernd Meurer ( Präsident des Bundesverbandes privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (bpa)) zur Pflegereform:
„Sehr wenig, sehr spät.“
Die bpa kritisiert unzureichende Pläne zur Entlastung der Pflegebedürftigen und fordert Maßnahmen zur Sicherung der Pflege
So sagt Bernd Meurer:
„Eineinhalb Jahre nach dem Koalitionsvertrag legt der Bundesgesundheitsminister einen Reformentwurf vor, der den aktuellen Herausforderungen nicht gerecht wird. Das ist sehr wenig, sehr spät.
Nach teuren vorangegangenen Gesetzen wie dem GVWG sind die für die Pflegebedürftigen finanzierbaren Leistungen zusammengeschrumpft. Die jetzt vorgeschlagenen Leistungserhöhungen reichen nicht aus, um hier echte Entlastungen zu schaffen.
All das nützt zudem nichts, wenn Pflegebedürftige und ihre Angehörigen keinen Heimplatz, keine ambulante Versorgung oder keine Tagespflege finden. Auf die existenziellen wirtschaftlichen Bedrohungen der Pflegeeinrichtungen hat Minister Lauterbach keine Antwort gefunden. Er dreht mit weiteren bürokratischen Anforderungen sogar noch an der Belastungsschraube.
Die aktuellen Insolvenzen sind ein Warnzeichen. Die Pflegeeinrichtungen brauchen ein Sofortpaket zur Unterstützung.“
Für Private Pflegeunternehmen hat dieses Gesetz aber auch Vorteile, so herrscht nun auf dem Markt eine nahezu Gleichstellung zwischen privaten Pflegeanbietern und staatlich, kirchlichen sowie gemeinnützigen Trägern.
