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Kritik aber auch Einsicht an hohen Eigenbeteiligungen in der Pflege steigt

Eigenbeteiligung in Pflegeheimen und in der ambulanten Pflege sind, laut eines Treffens einiger Pflegedienste aus dem Kreis Aurich, welches am 28.03.2023 in „Köhlers Forsthaus“ nach Einladung und unter der Leitung von Hilde Ubben aus Aurich stattgefunden hat, unumgänglich.
 
Alle Pflegedienste begrüßen ausdrücklich das Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz (GVWG) zur Verbesserung der Rahmenbedingungen in der Pflege. Ob der Umsetzung dieses neuen Gesetztes stehen viele Pflegedienste vor einem großen Fragezeichen.

Die Refinanzierung bleibt ein Thema, welches es zu lösen gilt. Bei einer Lohnsteigerung von 20-30% werden in der Pflegeversicherung SGB11 lediglich 15-18% refinanziert durch die Kassen, bei der Krankenversicherung sind es nur 2,4%

Diese Lücke in der Refinanzierung spüren nun die Versicherten/ Pflegebedürftigen und auch die Sozialämter, welche dies zahlen müssen.

Das Ergebnis lautet, Zuzahlungen in der Pflege und Zuzahlungen in der eigentlich von Krankenkassen zu zahlenden Behandlungen.

Zu diesem Thema haben wir einen Bericht vom 27.03.2023 auf www.springerpfleger.de gefunden wo unter anderem der Pflegewissenschaftler Professor Heinz Rothgang Stellung nimmt.

Folgend ein Ausschnitt aus dem Bericht:
 
Das System der Eigenbeteiligung in Pflegeheimen wertet die Pflege ab, findet der Pflegewissenschaftler Professor Heinz Rothgang. „Wenn jemand mit 80 Jahren ins Krankenhaus kommt, zahlt das selbstverständlich die Krankenkasse. Wenn er ins Pflegeheim kommt, soll er selber zahlen“, sagte Rothgang bei der hybriden Veranstaltung „AOK im Dialog“ der AOK Rheinland/Hamburg am Freitag. „So wird Pflege zum Risiko zweiter Klasse“, sagte Rothgang. […]

Die Pflegeversicherung sei eingeführt worden, um Altersarmut durch Pflegebedürftigkeit zu verhindern. Das leiste sie heute nicht mehr, betonte
er. Ein Drittel der Bewohner von Pflegeheimen erhalte Sozialhilfe. „Das können wir so nicht mehr hinnehmen.“
Auch in der ambulanten Pflege spielten Eigenbeteiligungen eine Rolle, sagte er. Sie führten dazu, dass Leistungen nicht in Anspruch genommen werden. „Das wird so nicht wahrgenommen.“
 

Finanzausgleich zwischen sozialer und privater Pflegeversicherung


Für den Wissenschaftler der Universität Bremen muss die Pflegeversicherung von versicherungsfremden Leistungen entlastet werden, diese müssten über Steuern finanziert werden. Unter dem Stichwort Solidarität sollte man auch die Dualität von gesetzlicher und privater Pflegeversicherung in den Blick nehmen, forderte er. Im Moment gebe es Solidarität jeweils nur innerhalb der beiden Systeme, aber nicht zwischen ihnen. „Das muss dringend geändert werden.“ Ein Weg wäre ein Finanzausgleich.
Der nordrhein-westfälische Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) hält die Eigenbeteiligung für Menschen, die es sich leisten können, dagegen nicht für problematisch. „Es ist völlig normal, dass ich aus meinem Vermögen für Pflege bezahlen muss“, sagte er. „Wir können es nicht für alle gleich machen.“ In den Pflegeheimen werde niemand schlechter versorgt, nur weil er kein Selbstzahler ist.
Klar ist für Laumann, dass man nicht nur an der Beitragsschraube drehen kann, um den steigenden Kosten in der Pflege Rechnung zu tragen. Beitragserhöhungen träfen vor allem Menschen, die unterdurchschnittlich verdienen, sagte er. Allerdings seien auch die Steuermittel im Moment knapp.
[…]


Viele Menschen können sich nicht an den Kosten beteiligen


Für Verena Bentele, die Präsidentin des Sozialverbands VdK, gehört zu einem Sozialsystem, dass Nachteile kompensiert werden. Das Risiko, pflegebedürftig zu werden, sei ungleich verteilt. Hier einen Ausgleich zu schaffen, sei ein zentrales Element der Sozialversicherung.
Selbstbeteiligungen sieht Bentele kritisch. Nach einer Erhebung des Sparkassen- und Giroverbands hätten 40 Prozent der Bundesbürger überhaupt keine Rücklagen. „Es ist schon ein Mittelstandsproblem geworden, dass Menschen sich nicht an den Kosten beteiligen können“, betonte Bentele.
[…]
Glas mit Geldscheinen
Aktionsplakat Fair im Verkehr
“Spielen und Malen sind wichtige Beschäftigungen für Kinder. Deswegen sind wir als Deutsche Polizeigewerkschaft überzeugt, dass man ihnen auch das wichtige Thema Verkehr spielerisch anbieten muss.[…]“
 
Quelle: Anschreiben von Herr Patrick Seegers Landesvorsitzender DPolG Niedersachsen
 
Es ist unsere Pflicht, den Alltag von Kindern sicherer zu gestalten und sie dabei zu unterstützen, Gefahren zu erkennen und darauf zu reagieren. Wir helfen dabei, damit die Kleinsten ihre Umgebung entdecken und erkunden können.
 
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Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung – wird Pflege überall teurer?

Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz (GVWG)

seit dem 1.9.2023 gilt flächendeckend in Deutschland die Tarifbezahlung für Pflegekräfte dafür sorgt das Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG).

Einige Regelungen des GVWG im Überblick:
  • Für eine gute Versorgung in der Altenpflege brauchen wir genügend Pflegekräfte. Diese finden wir nur, wenn die Arbeitsbedingungen und die Bezahlung stimmen.
  • Die Bezahlung nach Tarif wird vollständig refinanziert. Für Einrichtungen, die nicht tarifgebunden sind, wird eine Refinanzierung bis zur Höhe von 10 Prozent über dem Durchschnitt der regional geltenden Tariflöhne gewährleistet.
  • Um Pflegebedürftige vor Überforderung durch steigende Pflegekosten zu schützen, zahlt die Pflegeversicherung bei der Versorgung im Pflegeheim ab dem 1. Januar 2022 neben dem nach Pflegegrad differenzierten Leistungsbetrag einen Zuschlag. Er steigt mit der Dauer der Pflege: Im ersten Jahr trägt die Pflegekasse 5 % des pflegebedingten Eigenanteils, im zweiten Jahr 25 %, im dritten Jahr 45 % und danach 70 %. Diese Zuschläge werden zusätzlich zu dem bereits nach Pflegegraden differenzierten Leistungsbetrag gezahlt.
  • In der ambulanten Pflege werden die Sachleistungsbeträge um 5 % erhöht, um auch dort den steigenden Vergütungen Rechnung zu tragen.
 
Aber genau hier sehen Experten, Berufsverbände und Pflegeeinrichtungen eine riesige Lücke zwischen Vorstellung und Realität.
So sagt zum Beispiel Bernd Meurer ( Präsident des Bundesverbandes privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (bpa)) zur Pflegereform:
„Sehr wenig, sehr spät.“
Die bpa kritisiert unzureichende Pläne zur Entlastung der Pflegebedürftigen und fordert Maßnahmen zur Sicherung der Pflege
So sagt Bernd Meurer:
„Eineinhalb Jahre nach dem Koalitionsvertrag legt der Bundesgesundheitsminister einen Reformentwurf vor, der den aktuellen Herausforderungen nicht gerecht wird. Das ist sehr wenig, sehr spät.
Nach teuren vorangegangenen Gesetzen wie dem GVWG sind die für die Pflegebedürftigen finanzierbaren Leistungen zusammengeschrumpft. Die jetzt vorgeschlagenen Leistungserhöhungen reichen nicht aus, um hier echte Entlastungen zu schaffen.
All das nützt zudem nichts, wenn Pflegebedürftige und ihre Angehörigen keinen Heimplatz, keine ambulante Versorgung oder keine Tagespflege finden. Auf die existenziellen wirtschaftlichen Bedrohungen der Pflegeeinrichtungen hat Minister Lauterbach keine Antwort gefunden. Er dreht mit weiteren bürokratischen Anforderungen sogar noch an der Belastungsschraube.
Die aktuellen Insolvenzen sind ein Warnzeichen. Die Pflegeeinrichtungen brauchen ein Sofortpaket zur Unterstützung.“
Für Private Pflegeunternehmen hat dieses Gesetz aber auch Vorteile, so herrscht nun auf dem Markt eine nahezu Gleichstellung zwischen privaten Pflegeanbietern und staatlich, kirchlichen sowie gemeinnützigen Trägern.

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