Vertrauen aufbauen, nicht voraussetzen.

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Gelder und Töpfe auf einen Blick

Aktivierende Pflege

Leitgedanke in der Pflegeversicherung ist die Förderung der Selbständigkeit und der Erhalt der Fähigkeiten. Im Mittelpunkt der Begutachtung stehen die Fragen: Wie selbstständig ist der Versicherte bei der Bewältigung seines Alltags – was kann er und wo sind seine Grenzen? Mit welcher Unterstützung können fehlende Fähigkeiten ausgeglichen werden?

Der Grad der Selbständigkeit wird in den Bereichen
1. Mobilität
2. Kognitive und kommunikative Fähigkeiten
3. Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
4. Selbstversorgung
5. Umgang mit krankheits- und therapiebedingten Anforderungen und
Belastungen
6. Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte

betrachtet und entsprechend dem Maß der Selbständigkeit bewertet.

0 = selbständig Die Person kann die Aktivität ohne eine helfende Person durchführen. Das gilt auch, wenn sie Hilfsmittel benötigt oder die Tätigkeit nur langsam ausführen kann.
1 = überwiegend selbständig Die Person kann den größten Teil der Aktivität selbständig durchführen. Für die Pflegeperson besteht nur ein geringer Aufwand
2 = überwiegend unselbständig Die Person kann die Aktivität nur zu einem geringen Anteil selbständig durchführen, eine Beteiligung ist aber möglich.
3 = unselbständig Die Person kann die Aktivität in der Regel nicht selbständig durchführen beziehungsweise steuern, auch nicht in Teilen. Es sind kaum oder keine Ressourcen vorhanden. Auch Motivation, Anleitung und ständige Beaufsichtigung reichen nicht aus.

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